Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 sind die Grundrechte “die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1 Absatz 1) und „jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Artikel 2 Absatz 2) verankert.
Niemand hat das Recht Sie zu bedrohen, zu misshandeln, zu isolieren, zu nötigen, zu erniedrigen oder Ihnen nachzustellen.
Jeder Mensch hat das Anrecht auf ein selbst bestimmtes Leben ohne Gewalt.
Haben Sie Mut, wir lassen Sie nicht allein!
Beratung von Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind sowie deren Angehörige. Die Art der Gewalt ist dabei nicht entscheidend. Ob Sie körperlich bzw. seelisch verletzt, sozial isoliert oder unter ökologischen Zwängen leiden mussten, bei allen Gewaltformen haben Sie das Recht, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen.
vertrauensvolle Beratung zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung, Stärkung des Selbstbewusstseins und Planung der weiteren Lebensperspektive
Krisenintervention
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Organisation sicherer Unterkünfte (z. B. Frauenhaus)